JBA-G Justizbetreuungsagentur-Gesetz JBA-G ist die Abkürzung für das "Justizbetreuungsagentur-Gesetz" in Österreich. Dieses Gesetz regelt die Aufgaben und Befugnisse der Justizbetreuungsagentur, die für die durch die angeordneten Betreuungsmaßnahmen zuständig ist. Das JBA-G legt fest, dass die Justizbetreuungsagentur die Rechte und Interessen von Menschen wahrnimmt, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder geistigen Behinderung in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt sind. Es stellt sicher, dass diese Personen angemessen betreut und ihre Rechte geschützt werden. Juristisch