i.S.v. im Sinne von Die Abkürzung i.S.v. wird häufig im juristischen Kontext verwendet und bedeutet "im Sinne von". Sie wird genutzt, um anzugeben, dass eine bestimmte Aussage oder Handlung im Einklang mit einem bestimmten rechtlichen Verständnis oder einer bestimmten Interpretation erfolgt. Juristisch
iSv im Sinne von iSv. steht für "im Sinne von" und wird vor allem in juristischen Zusammenhängen verwendet. Diese Abkürzung zeigt an, dass eine bestimmte Aussage, Handlung oder Interpretation mit den Intentionen oder Zielen einer bestimmten gesetzlichen Regelung, eines Gerichtsurteils oder einer Rechtsquelle übereinstimmt. Das Kürzel wird eingesetzt, um die entsprechende Rechtsquelle zu zitieren und dadurch den genauen geistigen Zusammenhang zwischen der interpretierten Aussage und der Quelle anzugeben. Juristisch