IntV Integrationskurs-Verordnung IntV steht für Integrationskurs-Verordnung. Diese Verordnung regelt die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler. Dabei legt sie fest, wer zur Teilnahme an solchen Kursen verpflichtet ist und welche Inhalte und Anforderungen diese Kurse umfassen. Die IntV stellt somit die rechtliche Grundlage für die Organisation und Gestaltung von Integrationskursen in Deutschland dar. Juristisch