InsVV Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung Die Abkürzung InsVV steht für "Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung" und regelt die Vergütung von Insolvenzverwaltern und anderen beteiligten Personen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens. Die Verordnung legt fest, wie die Vergütung berechnet wird und welche Auslagen erstattungsfähig sind. Sie dient der Transparenz und Gerechtigkeit bei der Entlohnung der Beteiligten und stellt sicher, dass die Kosten des Verfahrens angemessen gedeckt werden. Juristisch