InsO Insolvenzordnung Die Abkürzung "InsO" steht für die Insolvenzordnung. Diese Gesetzesregelung regelt das Insolvenzverfahren für Unternehmen und Verbraucher, die zahlungsunfähig sind oder überschuldet. Die Insolvenzordnung enthält Bestimmungen zur Verwaltung des Vermögens des Schuldners sowie zur Verteilung der Gläubigerforderungen. Sie bietet einen rechtlichen Rahmen für den Ablauf einer Insolvenz und soll sowohl die Interessen der Gläubiger schützen als auch eine geordnete Abwicklung des Verfahrens ermöglichen. Juristisch