InfSchG Infektionsschutzgesetz Das InfSchG ist die Abkürzung für das Infektionsschutzgesetz, ein juristisches Regelwerk, das der Vorbeugung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten in Deutschland dient. Es regelt Maßnahmen zum Infektionsschutz, wie beispielsweise Quarantänevorschriften und Meldepflichten für bestimmte Krankheiten. Das Gesetz erlaubt auch die Anordnung von Schutzmaßnahmen, um die Verbreitung von Infektionskrankheiten einzudämmen. So wird der Schutz der Bevölkerung vor übertragbaren Krankheiten gewährleistet. Juristisch