Bedeutungen der Schreibweise "HWiG"

HWiG Haustürwiderrufsgesetz HWiG steht für das "Haustürwiderrufsgesetz". Dieses Gesetz wurde im Jahre 2002 aufgehoben und in das BGB überführt. Es regelte das Recht der Verbraucher, bestimmte Verträge, die an der Haustür oder im Fernabsatz abgeschlossen wurden, innerhalb einer bestimmten Frist zu widerrufen. Es diente dem Schutz der Verbraucher vor ungewollten oder unseriösen Vertragsabschlüssen. Das HWiG ermöglichte es Verbrauchern, ihre Entscheidung bei Vertragsabschlüssen zu überdenken und gegebenenfalls den Vertrag rückgängig zu machen. Juristisch

Zufällige Abkürzungen