HkNGebV Herkunftsnachweis-Gebührenverordnung Die Abkürzung HkNGebV steht für Herkunftsnachweis-Gebührenverordnung. Diese Verordnung regelt die Gebühren, die für die Anfertigung eines Herkunftsnachweises erhoben werden. Der Herkunftsnachweis dient dazu, die genaue Herkunft eines Produkts nachzuweisen, beispielsweise in Bezug auf die Energieerzeugung. Die HkNGebV legt die genauen Kosten fest, die für die Erstellung und Ausstellung eines solchen Nachweises anfallen. Mit dieser Verordnung wird sichergestellt, dass die Kosten für den Herkunftsnachweis transparent und fair geregelt sind. Juristisch