HGÜ Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen HGÜ steht für das Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen. Dieses internationale Abkommen regelt die Vereinbarungen über den Gerichtsstand zwischen den Vertragsstaaten. Es legt fest, in welchem Land Streitigkeiten vor Gericht gebracht werden können und erleichtert so die grenzüberschreitende Rechtssicherheit. Das HGÜ trägt somit zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit im juristischen Bereich bei. Juristisch