HeilpraktG Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung Das HeilpraktG ist das Gesetz, das die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung regelt. Es legt fest, unter welchen Voraussetzungen eine Person die Heilkunde ohne ärztliche oder psychotherapeutische Approbation ausüben darf. Es definiert die Rechte und Pflichten von Heilpraktikern und dient dem Schutz der Patienten vor unsachgemäßer Behandlung. Das HeilpraktG ist ein wichtiges Instrument zur Gewährleistung einer qualifizierten Patientenversorgung im Bereich der alternativen Medizin. Juristisch