HBÜ Haager Übereinkommen über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- und Handelssachen HBÜ steht für "Haager Übereinkommen über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- und Handelssachen". Es handelt sich um ein internationales Abkommen, das die Beweisaufnahme in grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten regelt. Es ermöglicht die Vereinfachung und den Schutz des Beweisverfahrens zwischen den Vertragsstaaten. Das HBÜ ist ein wichtiges Instrument, um die Effektivität und Effizienz internationaler Streitbeilegung zu gewährleisten. Juristisch
HBÜ Londoner Übereinkommen von 1976 über die Beschränkung der Haftung für Seeforderungen HBÜ steht für das Londoner Übereinkommen von 1976 über die Beschränkung der Haftung für Seeforderungen. Dieses internationale Abkommen hat zum Ziel, die Haftung von Schifffahrtsunternehmen bei Schäden oder Verlust von Waren auf See zu begrenzen. Es legt bestimmte Höchstgrenzen für die Entschädigung fest, die Reedereien im Falle von Unfällen oder anderen Zwischenfällen zahlen müssen. Das HBÜ soll den Handel auf See erleichtern und gleichzeitig für mehr Rechtssicherheit sorgen. Juristisch