HärteV Verordnung über Zusatzleistungen in Härtefällen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz Die Abkürzung HärteV steht für die Verordnung über Zusatzleistungen in Härtefällen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Diese Verordnung regelt Situationen, in denen besondere finanzielle Unterstützung notwendig ist, um eine Ausbildung fortzusetzen oder abzuschließen. Sie richtet sich an Auszubildende, die sich in außergewöhnlich schwierigen Umständen befinden oder besondere Härten zu bewältigen haben, und ermöglicht ihnen zusätzliche finanzielle Hilfen. Juristisch