GSSt Großer Senat für Strafsachen GSSt. ist die Abkürzung für den "Großen Senat für Strafsachen". Dieses Gremium gehört zum Bundesgerichtshof und ist zuständig für die Entscheidung von grundlegenden strafrechtlichen Fragen von besonderer Bedeutung. Der GSSt. setzt sich aus 11 Richterinnen und Richtern zusammen, darunter der Präsident und der Vizepräsident des Bundesgerichtshofes. Seine Entscheidungen dienen als wegweisende Rechtsprechung und haben Einfluss auf die Auslegung und Anwendung des Strafrechts in Deutschland. Juristisch