grds. grundsätzlich Die Abkürzung "grds." steht für "grundsätzlich" und wird häufig im juristischen Kontext verwendet. Diese Abkürzung wird benutzt, um anzudeuten, dass eine Aussage oder Regelung tendenziell gültig ist und allgemein anerkannt wird, jedoch Ausnahmen oder spezielle Umstände berücksichtigt werden können. Juristisch