GräbGÄndG Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft GräbGÄndG ist die Abkürzung für das "Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft". Dieses Gesetz dient der Anpassung und Änderung des bereits bestehenden Gesetzes, welches dazu dient, die Gräber von Kriegsopfern und Opfern von Gewaltherrschaft zu erhalten. Es regelt somit die Vorschriften und Maßnahmen zur Sicherung und Pflege dieser Gräber und gewährleistet deren würdige Anerkennung. Die Abkürzung GräbGÄndG wird im juristischen Kontext verwendet. Juristisch