GPV Verordnung über die Zulassung privater Gegenprobensachverständiger und über Regelungen für amtliche Gegenproben GPV steht für "Verordnung über die Zulassung privater Gegenprobensachverständiger und über Regelungen für amtliche Gegenproben". Diese Verordnung regelt die Zulassung von privaten Sachverständigen, die Gegenproben in verschiedenen Bereichen durchführen, sowie die Vorschriften für amtliche Gegenproben. Juristisch