GPR Gesamtpersonalrat GPR ist die Abkürzung für "Gesamtpersonalrat". Dieser Begriff bezieht sich auf eine juristische Instanz, die in Unternehmen oder Behörden existiert. Der Gesamtpersonalrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber. Er setzt sich aus Vertretern der Belegschaft zusammen und hat verschiedene Mitbestimmungsrechte, insbesondere in Fragen der Personal- und Sozialpolitik. Der GPR spielt eine wichtige Rolle bei der Wahrung der Rechte der Beschäftigten und der Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen. Juristisch