GPatG Gesetz über das Gemeinschaftspatent und zur Änderung patentrechtlicher Vorschriften Das Kürzel GPatG steht für das Gesetz über das Gemeinschaftspatent und zur Änderung patentrechtlicher Vorschriften. Dieses Gesetz regelt das Verfahren zur Erteilung und zum Schutz von Gemeinschaftspatenten, also Patenten, die in mehreren EU-Mitgliedstaaten Gültigkeit besitzen. Es beinhaltet zudem Änderungen und Anpassungen von verschiedenen patentrechtlichen Bestimmungen, um eine einheitlichere und effizientere Handhabung von Patentangelegenheiten innerhalb der Europäischen Union zu ermöglichen. Juristisch