GoldfrUmrG Goldfranken Umrechnungsgesetz Das GoldfrUmrG ist ein Gesetz, das die Umrechnung des Goldfrankens in haftungsrechtlichen Bestimmungen regelt. Es wurde erlassen, um die Protokolle zur Ersetzung des Goldfrankens durch das Sonderziehungsrecht des Internationalen Währungsfonds umzusetzen. Das Gesetz ist von juristischer Bedeutung und trägt zur Regelung finanzieller Angelegenheiten bei. Juristisch