GleibWV Gleichstellungsbeauftragten-Wahlverordnung Die Abkürzung "GleibWV" steht für die "Gleichstellungsbeauftragten-Wahlverordnung". Diese Verordnung regelt die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin in Dienststellen des Bundes. Sie legt die Verfahrens- und Wahlmodalitäten fest, um sicherzustellen, dass die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterin demokratisch gewählt werden und somit eine starke Vertretung für die Belange der Gleichstellung von Frauen in den jeweiligen Dienststellen gewährleistet ist. Juristisch