GlAusbV 2001 Verordnung über die Berufsausbildung zum Glaser/zur Glaserin Die Abkürzung GlAusbV 2001 steht für die "Verordnung über die Berufsausbildung zum Glaser/zur Glaserin" aus dem Jahr 2001. Diese Verordnung legt die rechtlichen Rahmenbedingungen fest, die für die Ausbildung im Beruf des Glaserhandwerks gelten. Sie regelt unter anderem die Inhalte, die Dauer und die Prüfungsinhalte der Ausbildung. Juristisch