GGKontrollV Gefahrgutkontrollverordnung Die Abkürzung GGKontrollV steht für die "Gefahrgutkontrollverordnung". Diese Verordnung regelt juristisch die Kontrolle von Gefahrgut, das transportiert wird. Sie enthält Bestimmungen und Vorschriften für den sicheren Umgang, die Kennzeichnung, Verladung und Dokumentation von gefährlichen Stoffen oder Gegenständen. Die GGKontrollV hat das Ziel, mögliche Gefahren für Mensch, Umwelt und Sachwerte zu minimieren und den sicheren Transport von Gefahrgut zu gewährleisten. Juristisch