GeschmMG Geschmacksmustergesetz Das Kürzel "GeschmMG" steht für das Geschmacksmustergesetz. Es handelt sich dabei um ein juristisches Gesetz, das den Schutz von Geschmacksmustern regelt. Geschmacksmuster sind ästhetische Gestaltungen von Erzeugnissen wie zum Beispiel Kleidungsstücken, Möbeln oder Verpackungen. Das Gesetz gewährt dem Inhaber eines registrierten Geschmacksmusters das Recht, Nachahmungen zu verbieten. Es dient dem Schutz von Design und Kreativität, um Produktkopien zu verhindern und die Originalität von Produkten zu wahren. Juristisch