Bedeutungen der Schreibweise "GesbR"

GesbR Gesellschaft nach bürgerlichem Recht Die Abkürzung "GesbR" steht für "Gesellschaft nach bürgerlichem Recht" und beschreibt eine Rechtsform in Österreich. Eine GesbR entsteht, wenn zwei oder mehr Personen einen Vertrag abschließen, um gemeinsam ein Unternehmen zu führen. Anders als bei anderen Rechtsformen haften die Gesellschafter einer GesbR persönlich und unbeschränkt für alle Verbindlichkeiten des Unternehmens. Die Gesellschaft nach bürgerlichem Recht wird oft von kleinen Unternehmen, Freiberuflern oder Partnerschaften gewählt, da sie einfach einzurichten und zu verwalten ist. Juristisch

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