GesBergV Gesundheitsschutz-Bergverordnung Die Abkürzung GesBergV steht für Gesundheitsschutz-Bergverordnung. Diese Verordnung dient dem gesundheitlichen Schutz der Beschäftigten in Bergbauunternehmen und regelt verschiedene Aspekte des Arbeitsschutzes in diesem Bereich. Sie stellt sicher, dass sowohl über- als auch untertägig arbeitende Personen angemessen vor Gesundheitsgefahren geschützt sind. Die GesBergV legt beispielsweise Mindestanforderungen an die Arbeitsplatzgestaltung, den Einsatz von Schutzkleidung und die Belastung durch Schadstoffe fest. Juristisch