GenTSV Gentechniksicherheits-Verordnung Die Abkürzung "GenTSV" steht für "Gentechniksicherheits-Verordnung". Diese Verordnung regelt die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen. Sie stellt sicher, dass das Risiko von Gefahren für Mensch und Umwelt minimiert wird und eine verantwortungsvolle Durchführung von gentechnischen Arbeiten gewährleistet ist. Juristisch