GEK Gemeinsames Europäisches Kaufrecht GEK steht für Gemeinsames Europäisches Kaufrecht, welches ein Rechtsrahmen zur Angleichung und Harmonisierung der nationalen Kaufrechtsregelungen innerhalb der Europäischen Union darstellt. Das GEK zielt darauf ab, ein einheitliches Rechtssystem für den grenzüberschreitenden Warenhandel zu schaffen und den Verbraucherschutz zu verbessern. Es soll den Binnenmarkt stärken und Rechtssicherheit für Unternehmen und Verbraucher bieten, indem einheitliche Regeln für Vertragsabschlüsse, Lieferungen, Haftungsfragen und Gewährleistung eingeführt werden. Das GEK soll die Transaktionen innerhalb Europas erleichtern und die Kosten und Rechtsunsicherheiten verringern. Juristisch