Bedeutungen der Schreibweise "GebG"

GebG Gebührengesetz Das GebG ist das Gebührengesetz, eine juristische Bestimmung, die die Erhebung von Gebühren regelt. Es legt fest, in welchen Fällen und in welcher Höhe Gebühren für bestimmte Leistungen oder Dienstleistungen erhoben werden dürfen. Das GebG stellt somit die Grundlage für die finanzielle Abwicklung von behördlichen oder notariellen Vorgängen dar. Juristisch

Zufällige Abkürzungen