GCP-V Good Clinical Practice-Verordnung Die Abkürzung GCP-V steht für "Good Clinical Practice-Verordnung". Sie bezieht sich auf eine juristische Vorschrift im Bereich der Medizin, die als "Gute klinische Praxis" übersetzt werden kann. Diese Verordnung legt die regulatorischen Anforderungen für klinische Studien fest und gewährleistet deren ethische Durchführung sowie den Schutz der Teilnehmer. Die GCP-V stellt sicher, dass klinische Studien nach den höchsten Standards durchgeführt werden, um die Qualität der erzielten Daten und die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten. Juristisch