GBZugV Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr Die Abkürzung GBZugV steht für die Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr. Diese Verordnung regelt den Zugang zum Beruf des Güterkraftverkehrs und legt die Voraussetzungen fest, die erfüllt werden müssen, um in diesem Bereich tätig sein zu dürfen. Sie umfasst unter anderem rechtliche Bestimmungen zur Fahrerlaubnis, zur Zuverlässigkeit der Unternehmer und zur Einhaltung von Sozialvorschriften im Güterverkehr. Die GBZugV dient somit der Sicherheit und Qualität im Güterkraftverkehr. Juristisch