GAV (W) Güterabfertigungsvorschriften für Wagenladungen GAV (W) steht für "Güterabfertigungsvorschriften für Wagenladungen" und bezieht sich auf Regelungen im Eisenbahnwesen. Diese Vorschriften legten fest, wie Güterladungen in Waggons abgefertigt werden sollten. Die Abkürzung GAV (W) war eine ehemalige Bezeichnung für diese Vorschriften. Eisenbahnwesen