Fußn. Fußnote Die Abkürzung "Fußn." ist eine gebräuchliche Kurzform für "Fußnote". Fußnoten werden vor allem in juristischen Texten genutzt, um weiterführende Informationen, Zitate oder Quellenhinweise am Ende einer Seite anzugeben. Sie dienen dazu, den Text übersichtlich zu halten und zusätzliche Erläuterungen zu geben, ohne den Haupttext zu unterbrechen. Juristisch