Bedeutungen der Schreibweise "FSA"

FSA Freistellungsauftrag für Kapitalerträge FSA steht für "Freistellungsauftrag für Kapitalerträge". Es handelt sich um eine rechtliche Maßnahme, mit der Steuerpflichtige einen bestimmten Betrag ihrer Kapitalerträge von der Abgeltungsteuer befreien können. Durch den Freistellungsauftrag wird vermieden, dass Kapitalerträge bis zu einem festgelegten Betrag mit der Abgeltungsteuer besteuert werden. Der FSA ermöglicht es somit, einen gewissen Teil der Kapitalerträge steuerfrei zu behalten. Juristisch

Zufällige Abkürzungen