FreizügEGV Freizügigkeitsverordnung Die Abkürzung FreizügEGV steht für "Freizügigkeitsverordnung". Diese Verordnung regelt die allgemeine Freizügigkeit von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Sie ermöglicht den EU-Bürgern das Recht auf Aufenthalt und Arbeit in einem anderen Mitgliedstaat. Die Freizügigkeitsverordnung hat große Bedeutung für das Leben und Arbeiten in den Mitgliedstaaten der EU und fördert die Integration und Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union. Juristisch