FPackV Fertigpackungsverordnung Die Abkürzung FPackV steht für die Fertigpackungsverordnung, welche juristische Bestimmungen für die Kennzeichnung von vorverpackten Waren vorgibt. Diese Verordnung regelt unter anderem die Angabe der Mengeneinheit, das Mindestfüllgewicht sowie die erforderlichen Kennzeichnungen auf Verpackungen im Handel. Die FPackV dient dazu, Verbrauchern eine transparente Produktinformation und Vergleichbarkeit zu ermöglichen. Juristisch