FlStk. Flurstück Die Abkürzung "FlStk." steht für "Flurstück". Ein Flurstück ist ein vermessenes und im Grundbuch eingetragenes Grundstück oder eine Grundstücksteilfläche. Es ist die kleinste zivilrechtlich relevante Einheit im Grundstücksregister und dient der eindeutigen Identifizierung von Grundstücken. Die Abkürzung wird vor allem im juristischen Bereich verwendet. Juristisch