FlaggRG Flaggenrechtsgesetz Das FlaggRG ist das abgekürzte Synonym für das Flaggenrechtsgesetz. Dieses Gesetz regelt die Flaggenführung sowohl für Seeschiffe als auch für Binnenschiffe. Es legt die Vorschriften fest, welche Flaggen auf den Schiffen gehisst werden dürfen und in welchen Situationen dies Pflicht ist. Das FlaggRG stellt sicher, dass die Flaggenrechte der Seeschiffe und Binnenschiffe gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ausgeübt werden. Juristisch