FamFG Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Das FamFG steht für das "Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" und regelt das Verfahren in familiären und freiwilligen gerichtlichen Angelegenheiten. Es legt unter anderem fest, wie Scheidungen, Eheverträge, Adoptionen und Vormundschaften rechtlich behandelt werden sollen. Das FamFG gibt den rechtlichen Rahmen vor, um faire und gerechte Entscheidungen in familiären Angelegenheiten zu gewährleisten. Juristisch