FäV Fährenbetriebsverordnung Die Abkürzung FäV steht für "Fährenbetriebsverordnung". Diese Verordnung regelt den Betrieb von Fähren auf Bundeswasserstraßen. Sie enthält Bestimmungen zur Sicherheit, zur Erteilung von Genehmigungen, zum Betrieb und zur Ausstattung von Fähren sowie zu den Pflichten der Betreiber. Die FäV ist relevant für die Rechtsgrundlage und Durchsetzung der Vorschriften im Bereich des Fährbetriebs. Juristisch