EWGV Vertrag zur Gründung der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft Die Abkürzung EWGV steht für den Vertrag zur Gründung der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Dieser Vertrag legt die Grundlagen für die wirtschaftliche Zusammenarbeit der europäischen Länder fest und wurde am 25. März 1957 unterzeichnet. Durch die EWGV wurde der Grundstein für den heutigen Binnenmarkt der Europäischen Union gelegt und ermöglicht eine engere wirtschaftliche Integration der Mitgliedstaaten. Juristisch