EVertr Einigungsvertrag "EVertr." ist die Abkürzung für "Einigungsvertrag". Dieser juristische Begriff bezieht sich auf das Abkommen, das am 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik unterzeichnet wurde. Der Einigungsvertrag regelte die Bedingungen für die Wiedervereinigung beider Länder und schuf die rechtlichen Grundlagen für das gemeinsame Deutschland. Juristisch