EuVTVO Europäische Vollstreckungstitelverordnung Die Abkürzung "EuVTVO" steht für "Europäische Vollstreckungstitelverordnung". Diese Verordnung regelt die Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Sie ermöglicht es, dass ein Vollstreckungstitel, der in einem Mitgliedstaat erlangt wurde, auch in einem anderen Mitgliedstaat vollstreckt werden kann, ohne dass hierfür ein gesondertes Verfahren erforderlich ist. Damit wird der grenzüberschreitende Rechtsverkehr innerhalb der EU erleichtert und die Rechtssicherheit gestärkt. Juristisch