EUrlV Erholungsurlaubverordnung Die Abkürzung EUrlV steht für "Erholungsurlaubverordnung". Diese Verordnung regelt den Urlaubsanspruch von Bundesbeamten und Richtern im Bundesdienst. Sie legt fest, wie viele Tage Erholungsurlaub den Beamten zustehen und welche Kriterien dabei berücksichtigt werden. Die EUrlV gewährleistet somit die Erholung und Entspannung der Beamten im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit. Juristisch