EuRAG Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland Das EuRAG steht für das Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland. Es regelt die Zulassung und Tätigkeit von Anwälten aus anderen EU-Mitgliedstaaten in Deutschland. Das EuRAG ermöglicht es europäischen Rechtsanwälten, vor deutschen Gerichten aufzutreten und ihre Dienstleistungen anzubieten, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Es trägt somit zur Förderung des freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb der Europäischen Union im Rechtsbereich bei. Juristisch