EuGeldG Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen Das EuGeldG ist das Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005. Dieser Rahmenbeschluss regelt die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen innerhalb der Europäischen Union. Das EuGeldG ermöglicht somit die grenzüberschreitende Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Es gewährleistet die Gleichbehandlung von Personen und unterstützt die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Justizsystemen in Fragen der Strafverfolgung. Juristisch