EuEheVO Ehe-Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung Die Abkürzung EuEheVO steht für "Ehe-Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung" und ist ein rechtlicher Begriff im Zusammenhang mit Eheschließungen und ihrer gerichtlichen Zuständigkeit und Durchsetzbarkeit. Sie regelt unter anderem, welches Gericht bei einer Ehescheidung oder anderen familiären Angelegenheiten zuständig ist und wie die Urteile in anderen EU-Mitgliedstaaten anerkannt und vollstreckt werden können. Juristisch