etc. et cetera Die Abkürzung "etc." steht für "et cetera". Sie wird verwendet, um eine unvollständige oder nicht erschöpfende Liste von Elementen oder Beispielen anzugeben. Die Abkürzung wird oft in juristischen Texten verwendet, um auf weitere mögliche Bestimmungen, Fälle oder Situationen zu verweisen, die nicht explizit aufgeführt sind. Juristisch
etc. et cetera Die Abkürzung "etc." steht für das lateinische Wort "et cetera", was übersetzt "und so weiter" oder "und so fort" bedeutet. Sie wird im Deutschen als "usw." abgekürzt und hat dieselbe Bedeutung. Diese Abkürzung wird verwendet, um eine Liste von Dingen oder Personen abzuschließen, ohne alle einzelnen Elemente aufzulisten. Sie wird oft in Schriftstücken, Präsentationen oder anderen Kontexten verwendet, um Platz zu sparen und den Lesenden klarzumachen, dass die Liste unvollständig ist. Latein