ETBI Erlaubnistatbestandsirrtum ETBI steht für "Erlaubnistatbestandsirrtum" und bezieht sich auf einen Begriff aus dem juristischen Kontext. Der Erlaubnistatbestandsirrtum bezeichnet eine Form des Irrtums, bei dem der Täter bei der Begehung einer Straftat fälschlicherweise davon ausgeht, dass sein Verhalten erlaubt oder gerechtfertigt ist. In solchen Fällen kann der Täter möglicherweise strafrechtlich weniger oder gar nicht belangt werden, da das Unrechtsbewusstsein fehlt. Die Abkürzung ETBI stellt somit eine vereinfachte Bezeichnung für den komplexen Rechtsbegriff des Erlaubnistatbestandsirrtums dar. Juristisch