ErzUrlV Erziehungsurlaubsverordnung Die Abkürzung "ErzUrlV" steht für die "Erziehungsurlaubsverordnung". Dabei handelt es sich um eine Verordnung, die den Erziehungsurlaub für Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst regelt. Der Erziehungsurlaub ermöglicht es ihnen, sich für eine bestimmte Zeit von ihrer täglichen Arbeit freizustellen, um sich verstärkt der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder widmen zu können. Die genauen Regelungen und Bedingungen für den Erziehungsurlaub sind in dieser Verordnung festgelegt. Juristisch