Erl Erlass Erl. steht für "Erlass" und wird primär im juristischen Kontext verwendet. Ein Erlass ist eine allgemeine Anordnung oder Regelung einer Behörde oder eines Gerichts, die für einen bestimmten Anwendungsbereich verbindlich ist. Er kann beispielsweise Gesetzeslücken schließen, konkrete Vorgaben machen oder Anweisungen für bestimmte Verfahrensabläufe geben. Durch den Erlass wird eine effiziente und einheitliche Umsetzung von Rechtsvorschriften gewährleistet. Juristisch